Ihr RAL-zertifizierter Partner für Graffitientfernung, Graffitischutz und Fassadenreinigung

Wissenswertes

Aktuell bei der Rechtsprechung

Farbschmierereien und Graffitis an Hausfassaden sind eine Straftat und stellen seit Anfang 2006 den Tatbestand der Sachbeschädigung gemäß §304 StGB dar. Danach können derartige Sachbeschädigungen mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden.

Zur Information für Vermieter/Eigentümer und auch Mieter hier zwei Gerichtsurteile zur Zuordnung von Graffitibeseitigungen:

„In der Regel sind die Kosten für die Entfernung von Graffiti an Hauswänden nicht vom Vermieter im Wege der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegbar, da es sich nicht um Kosten handelt, die durch die Nutzung der Wohnung entstehen. So ordnet z.B. das Amtsgericht Köln (Urt. v. 22. Mai 2000 – 222 C 120/99) die Kosten der Graffitibeseitigung den Kosten der Instandhaltung zu.

Das Amtsgericht Berlin Mitte schlug die Kosten der Beseitigung nun jedoch den Hausreinigungskosten zu (Urteil vom 27. Juli 2007 – 11 C 35/07). Denn nach §1 Ziffer 2, Absatz 2 der Betriebskostenverordnung zählen nur solche Kosten zu den Instandhaltungskosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs dienen.

Konsequenterweise hält das AG Mitte die Kosten für solche Sonderreinigungen von Farbschmierereien für umlagefähig, wenn sie laufend bzw. regelmäßig erforderlich sind und der Verursacher – ähnlich wie bei Sperrmüllkosten – nicht feststellbar ist.“

Was tun bei Graffitischäden?

Informationen zur Anzeigenerstattung

Wenn Sie einen Graffitischaden bei der örtlichen Polizei zur Anzeige bringen wollen, benötigen Sie eine ganze Reihe notwendiger Angaben zum Tathergang, die wir Ihnen hier vorsorglich schon einmal aufgelistet haben:

Sie erstatten bei Graffitischädigungen Strafanzeige nach § 303 StGB wg. Sachbeschädigung und nach § 304 StGB wg. Gemeinschaftlicher Sachbeschädigung.

Benennen Sie den Tatort inkl. der vollständigen Adresse (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) und die exakte Tatzeit, soweit möglich.

Die Polizei benötigt ferner Angaben zum Geschädigten bzw. zum Eigentümer des geschädigten Objekts, als da wären:
Name, Vorname, Wohnort inkl. PLZ, Straße und Hausnummer, Telefonnummern (werktags/tagsüber bzw. Firmen-Telefonangaben) und evtl. Angaben zum Beruf des Anzeigenerstatters.

Informationen zur Graffitientfernung

Wenn wir Ihr Objekt von den Graffitischmierereien befreien sollen, nachdem Sie die Anzeige bei der Polizei erstattet haben, benötigen wir noch einige weitergehende Angaben hinsichtlich Fragen Ihrer Hausversicherung Graffitischäden beinhaltet sind und – wenn ja – in welcher Höhe, der Tatörtlichkeit (z.B. Hausfassade, Gartenzaun, Garagenwand etc.), des Untergrundes, auf dem sich die Graffiti befinden, der Größe und Art der Graffiti (Beschreibung) sowie ggf. eine Zeichnung oder am besten gleich Farbfotos der geschädigten Objekte.

Umgang mit denkmalgeschützten Objekten

Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in Deutschland: Merkblatt Graffitientfernung und Graffitiprophylaxe an denkmalgeschützten Objekten

Stellungnahme der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland, im August 2004 erarbeitet von der Arbeitsgruppe Restaurierung:

„Graffiti sind als Bilder oder Parolen in Filzstift, Sprühfarbe oder anderen Farbsystemen auch an denkmalgeschützten Objekten zu einem unübersehbaren Problem geworden. Meist handelt es sich dort um unerwünschte Graffiti, die in der Regel als Sachbeschädigung oder Verunstaltung zu einem konkreten Schadensbild führen. Objekteigentümer und -nutzer sind daher daran interessiert, die Graffiti möglichst schnell und umfassend zu entfernen.“

Durch schonende Verfahren im Hinblick auf Schutz des Materials und der Umwelt können wir

1. Graffitientfernung

Graffitientfernung bedeutet, dass aufgebrachte Farbmittel und ihre Komponenten möglichst rückstandslos entfernt werden, ohne dabei die Struktur und die Eigenschaften des Untergrundes zu beeinträchtigen. Das Universalprodukt fur die Graffitientfernung ist leider bisher nicht erfunden. Entwicklung und Einsatz von immer neuen Aerosolen und chemisch unterschiedlich zusammengesetzten Farbsystemen erschweren ihre Entfernung – zudem von immer unterschiedlichen Untergründen.

Zusätzlich können sich Graffitimedien insbesondere im Aussenraum durch Bewitterung (z.B. Sonneneinstrahlung) und Alterung stark verändern und somit nach bereits kurzen Standzeiten umso schwieriger zu entfernen sein.

Wahrend die Graffitientfernung auf glatten Oberflächen relativ problemlos ist, treten die meisten Schwierigkeiten bei porösen, sauqfähigen Untergründen auf. Aufgebrachte Farbmittel dringen hier über die Oberfläche ein und können sich bei Entfernungsversuchen seitlich bzw. in die Tiefe verteilen.

Ist ein Denkmal mit unerwünschten Graffiti beschmiert, gibt es prinzipiell verschiedene Möglichkeiten, diese zu entfernen. Die vorgestellten Verfahren können einzeln oder in Kombination eingesetzt werden. Grundsätzlich gilt: Je frischer Farbaufträqe sind, desto leichter lassen sie sich – ob mit oder ohne Anti-Graffiti-System (s. Kap. 2) – entfernen.

Die Graffitientfernung ist kostenaufwändiq und nicht immer schonend für das Objekt. Eine unsachgemässe Reinigung kann zu beträchtlichen Folgeschäden führen, sodass das Einbeziehen einer zertifizierten Fachfirma (aktuelle Listung unter www.anti-graffiti-verein.de) dringend empfohlen wird.

1.1 Chemische Verfahren

Bei der chemischen Graffitientfernung wird ein flüssiqes oder pastoses Produkt, das in der Regel organische Lösunqsmittel mit Tensidzusätzen enthält, auf die Graffiti aufgetragen. Das in den Graffiti enthaltene Bindemittel wird anqelöst bzw. angequollen und anschliessend mechanisch mittels Abwaschen untergrundschonend entfernt – eine erhöhte Wassertemperatur oder Wasserdampf können den Reinigungserfolg verbessern.

Beim Einsatz von chemischen Graffitientfernern sind die Anweisungen des Herstellers (Technisches Merkblatt und Sicherheitsdatenblatt), Arbeitsschutz (z.B. bei Toxizität) , UBA-Nummer (Umweltbundesamt), Umweltverträglichkeit (z.B. biologische Abbaubarkeit, Reinigungswasserentsorgung) und Schutzabdeckung empfindlicher Objektbereiche zu beachten. Ein verwendetes Produkt muss rückstandslos von der gereinigten Fläche entfernt werden, um langfristig Schäden zu vermeiden. Dies gilt insbesondere bei porösen, saugfähigen Untergründen, bei denen eine zusätzliche, feuchte Nachbehandlung (Nachwaschen, Kompressen etc.) grundsätzlich zu empfehlen ist.
Trotz der Vielzahl der angebotenen Graffitientferner sind nicht alle Produkte auf allen Untergründen und bei allen Farbmitteln einsetzbar. Das Anlegen einer repräsentativen Probefläche, bei dem Produkt und Nachbehandlung (Art und Reinigungsparameter) festgelegt werden, ist empfehlenswert, um den Reinigungserfolg vorab ermessen zu können.

1.2 Abrasive Verfahren

Abrasive Verfahren wie z.B. Partikelstrahlverfahren, Niederdruck-Rotationswirbelverfahren (JOS) oder der Einsatz von Wasserhochdruck, können nur bei oberflächlich aufsitzenden Graffiti angewendet werden. Die Graffiti können hierbei jedoch nicht aus den Poren von z.B. saugfähigen, porösen Untergründen entfernt werden. Die abrasive Graffitientfernung führt grundsätzlich zu einem Abtrat der behandelten Oberfläche. Dieser Abtrag ist oft nur mikroskopisch erkennbar, kann jedoch zu dauerhaft sichtbaren Oberflächenveränderunqen führen. Zusätzlich muss bei diesen Verfahren meist über das eigentliche Graffiti hinaus gereinigt werden, um nach der Graffitientfernung ein einheitliches Erscheinungsbild zu erreichen. In jedem Fall sollte verhindert werden, dass das Graffiti durch eine zu starke abrasive Reinigung als „Neqativ“ auf der Objektoberfläche sichtbar bleibt. Zur Beurteilung des Reinigungserfolges ist das Anlegen einer repräsentativen Musterfläche zu empfehlen, bei der die jeweiligen Reinigungsparameter (Verfahren, Strahldruck, Strahlgut (Härtegrad nach Mohs) und Strahlabstand, ggf. Temperatur und Wasserdruck) festgelegt werden.

1.3 Farbliches Überarbeiten mit Hilfe eines Farbmesssystems

Auf angestrichenen Oberflächen, wie z.B. Fassaden, können Graffiti in den meisten Fällen überstrichen werden. Fachfirmen aus dem Malergewerk können die vorliegende, unbeschädigte Farbigkeit mit einem speziellen Gerät (Farbmessgerät oder Chromameter) messen. Mit den erhaltenen Messwerten kann der Farbton des Anstrichs nachgemischt und die Graffiti durch das Überstreichen unsichtbar gemacht werden. Hierbei sollte beachtet werden, dass das Überstreichen nur begrenzt wiederholbar ist, da durch jeden Neuanstrich die Wasserdampfdurchlässigkeit des Untergrundes herabgesetzt wird. Langfristig können so gerade bei mineralischen Untergründen Schäden auftreten. Weiter muss darauf hingewiesen werden, dass die überstrichenen Bereiche ein anderes Alterungsverhalten aufweisen und sich somit oftmals nach einigen Jahren optisch absetzen.

1.4 Graffitientfernung mittels Laser- oder Trockeneisverfahren

Das Laser- und das Trockeneisverfahren (Cryo-clean-Verfahren) sind prinzipiell für die Graffitibeseitigung geeignet. Derzeit sind beide Verfahren auf Grund des technischen Entwicklungsstandes nicht kostengünstig verfügbar.

2. Graffitiprophylaxe: Anti-Graffiti-Systeme

Die technischen Grenzen der Graffitientfernung haben zur Entwicklung einer Produktsparte (Graffitiprophylaxemittel) geführt, die Oberflächen (insbesondere Fassaden) vorbeugend schützen und die Entfernung von Graffiti einfacher machen. Die Graffitiprophylaxe bezeichnet Massnahmen, bei denen der Untergrund zur Erleichterung der Graffitientfernung mit einer speziellen Beschichtung (Trennschichtbildner, Imprägnierung, Anti-Graffiti-System) vorbehandelt wird. Die Anti-Graffiti-Beschichtungen werden auf die eigentliche Objektoberfläche aufgetragen, spätere Graffiti können mit der dazugehörigen Reinigungstechnologie im Vergleich zur unbehandelten Oberfläche besser entfernt werden. Der Produkthersteller gibt das geeignete Reinigungsmittel vor, das die Entfernung von Graffiti garantiert. Graffitiprophylaxe sollte einer zertifizierten Fachfirma (s.u.) vorbehalten werden.

Entsprechend den Vorgaben in den Technischen Merkblättern des Herstellers muss die Fachfirma anhand von Musterflächen die endgültige Funktionalitat und ein damit verbundenes gleichmässiges, optisches Erscheinungsbild sichern.
Die Anti-Graffiti-Systeme werden nach ihrem Verhalten bezüglich der verschiedenen Reinigungsverfahren im Faile eines Graffitianschlags eingeteilt. Man unterscheidet bei Anti-Graffiti-Systemen zwischen permanenten, semipermanenten und temporären Systemen. Die Auswahl eines Systems erfolgt nach vorliegender Untergrundbeschaffenheit und -materialzusammensetzung. Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Anti-Graffiti-Systeme mit einer Hydrophobierung oder Versiegelung des Untergrundes verbunden. Dies kann gerade in Sockelzonen zu massiven bauphysikalischen Problemen führen. Die Wirksamkeit der Anti-Graffiti-Systeme, d.h. auch die Erleichterung der Graffiti-Entfernung, lässt bei Bewitterung im Laufe der Zeit stark nach. Manche Anti-Graffiti-Systeme altern in unansehnlicher Weise aufgrund der manchmal leicht erhöhten Klebrigkeit (z.B. bei wachshaltigen Systemen) können sie als „Schmutzfänger“ wirken.

2.1 Temporäre Systeme

Die temporären Systeme werden mehrmalig aufgetragen. Der für die Schutzwirkung notwendige Materialverbrauch hängt von der Porosität des Untergrunds ab. Nach einem Graffitianschlag wird das temporäre Beschichtungssystem durch das vom Produkthersteller angegebene Reinigungsverfahren zusammen mit dem Graffiti entfernt und muss vollständig erneuert werden. Für die Graffitientfernung ist im Normalfall Wasser ausreichend. Chemische Entferner für temporäre Systeme können notwendig werden, wenn das System stark oder lange der Bewitterung ausgesetzt wurde.
Temporäre Systeme können abhängig vom Untergrund optische Veränderungen hervorrufen, meist sind sie jedoch kaum wahrnehmbar. Sie sind in der Regel reversibel. Vom bauphysikalischen Aspekt her weisen sie eine gute Wasserdampfdurchlässigkeit auf, die bei einigen Produkten jedoch bei häufiger Beschichtungserneuerung reduziert werden kann.
Die temporären Systeme werden auf der Basis von Acrylaten, metallvernetzten Acrylaten, Biopolymeren (z.B. Polysacchariden) oder wachsartigen Verbindungen hergestellt.
Im Vergleich zu permanenten und semipermanenten Systemen sind temporäre Systeme auf Grund ihres Erneuerungsbedarfes betreuungsintensiver (Standzeiten ca. 2 Jahre). Sie werden wegen ihrer weit gehenden Reversibilität und der hohen Wasserdampfdurchlässigkeitswerte bei graffitigefährdeten Denkmalen bevorzugt eingesetzt.

2.2 Semipermanente Systeme

Semipermanente Systeme sind ein- oder mehrlagig aufgebaut. Je nach Aufbau und Materialzusammensetzung muss nach einer Reinigung eine neue (Opfer-)Schicht aufgetragen oder ergänzt werden. Vielfaches Erneuern der semipermanenten Systeme kann zur Beeinträchtigung der bauphysikalischen Eigenschaften des behandelten Objektes führen. An denkmalgeschützten Objekten sind sie daher eingeschränkt einsetzbar.
Die semipermanenten Systeme werden auf der Basis von Siloxan / Wachsmischungen, Acrylaten oder den neu entwickelten fluorhaltigen lmprägnaten angeboten.

2.3 Permanente Systeme

Diese Systeme entstehen durch das Auftragen von dauerhaften, zumeist nicht reversiblen Oberflächenbeschichtungen. Sie können sich in der Oberflächenbeschaffenheit des behandelten Untergrunds (Glanz, Farbtonvertiefung) bemerkbar machen. Auch die Wasserdampfdurchlässigkeit wird durch die permanente Beschichtung stark beeinträchtigt.
Permanente Systeme werden von chemischen Reinigungsagenzien (z.B. Lösungsmitteln) nicht angegriffen. Sie sind witterungsbeständig und bleiben auch nach Beseitigung der Graffiti weiter wirksam.
Die Anti-Graffiti-Eigenschaften werden auf der Basis von 2-Komponenten-Polyurethanen, vernetzten Siloxanen, modifizierten Acrylaten oder fluorhaltigen lmprägnaten hergestellt. Wegen der starken Herabsetzung der Wasserdampfdurchlässigkeit und der überwiegenden lrreversibilität sind diese Beschichtungen für den Einsatz an denkmalgeschützten Objekten nicht erwünscht.

Entsprechend den Vorgaben in den Technischen Merkblättern des Herstellers muss die Fachfirma anhand von Musterflächen die endgültige Funktionalitat und ein damit verbundenes gleichmässiges, optisches Erscheinungsbild sichern.
Die Anti-Graffiti-Systeme werden nach ihrem Verhalten bezüglich der verschiedenen Reinigungsverfahren im Faile eines Graffitianschlags eingeteilt. Man unterscheidet bei Anti-Graffiti-Systemen zwischen permanenten, semipermanenten und temporären Systemen. Die Auswahl eines Systems erfolgt nach vorliegender Untergrundbeschaffenheit und -materialzusammensetzung. Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Anti-Graffiti-Systeme mit einer Hydrophobierung oder Versiegelung des Untergrundes verbunden. Dies kann gerade in Sockelzonen zu massiven bauphysikalischen Problemen führen. Die Wirksamkeit der Anti-Graffiti-Systeme, d.h. auch die Erleichterung der Graffiti-Entfernung, lässt bei Bewitterung im Laufe der Zeit stark nach. Manche Anti-Graffiti-Systeme altern in unansehnlicher Weise aufgrund der manchmal leicht erhöhten Klebrigkeit (z.B. bei wachshaltigen Systemen) können sie als „Schmutzfänger“ wirken.

3. Einsetzbarkeit der verschiedenen Anti-Graffiti-Systeme

Die am Objekt vorliegenden (oft historisch wertvollen ) Materialien sowie Häufigkeit und Umfang der vorhandenen oder zu erwartenden Beschmutzungen bestimmen die Auswahl eines Anti-Graffiti- Systems mit. Grundlegende Bedeutung haben dabei die Art und Eigenschaften des zu behandelnden Substrats (z.B. Putze, Naturstein, Beton, Metall usw.) und der Zustand (z.B. Verwitterungsgrad, Verschmutzung /Verkrustung, Salze/Feuchteprobleme). Eine naturwissenschaftliche Untersuchung von Beiden kann zur Klärung der Vorgehensweise sinnvoll sein. Werden Objekte nur partiell mit Anti-Graffiti-Beschichtungen behandelt (z.B. bei Fassaden im Erdgeschossbereich), ist es sinnvoll, passende Abschlüsse wie z.B. Gesimskanten oder andere gliedernde Architekturteile zu wählen, um eventuell auftretende optische Veränderungen weniger sichtbar zu machen.

In der Graffitiprophylaxe stellen mineralische Untergründe ein besonderes Problem dar. Aus denkmalpflegerischer Sicht kommt hier lediglich der Schutz mit ausqewählten temporären oder semipermanenten Systemen in Frage. Um langfristig Schäden vorzubeugen, ist die Reversibilität dieser Systeme sowie die Gewährleistung der Wasserdampfdurchlässigkeit des mineralischen Untergrundes nach jeder Behandlung entscheidend.
Da die Technologien und Materialien zur Graffitiprophylaxe in den meisten Fällen erst seit einigen Jahren in der Praxis intensiv verwendet werden und daher noch Langzeiterfahrungen fehlen, bestehen bei der Anwendung immer noch Restrisiken. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass das Produkt eine Zulassung durch die RAL-Gütegemeinschaft Anti-Graffiti e.V. besitzt (aktuelle Listung unter www.anti-graffiti-verein.de).

Alle Eingriffe an einem Denkmal, also auch die Aufbringung eines Anti-Graffiti-Systems, sind entsprechend den landesgesetzlichen Denkmal-schutzbestimmungen genehmigungs- und dokumentationspflichtig.

4. Schlussbemerkung

Dieses Merkblatt kann nur der allgemeinen Orientierung dienen. Der Einsatz von Graffitientfernern und Anti-Graffiti-Systemen muss nach den individuellen Anforderungskriterien des Objektes erfolgen. Die Ausführung von Schutzarbeiten sollte Aufgabe von spezialisierten und zertifizierten Fachbetrieben (aktuelle Listung unter www.anti-graffiti-verein.de) sein, um die Funktionalität der nicht selten kostenintensiven Schutzmaßnahme zu gewährleisten.

5. Literaturauswahl

– Goretzki, Lothar, Graffiti-Schutzsysteme für Fassadenbaustoffe, Baupraxis & Dokumentation 10, Renningen-Malmsheim, 1998
– Gütegemeinschaft Anti-Graffiti e.V., Regelwerk für die Bewertung von Verfahren, Technologien und Materialien zur Graffitientfemung und Graffitiprophylaxe (ReGG), Berlin, 2000
– Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr, Referat 206, Friedrichswall1, 30159 Hannover (Hrsg.),
– Empfehlungen – Verhinderung und Eindämmung von Farbschmiereien, Hannover, 1999 Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA),
– Anti-Graffiti-Systeme, Merkblatt 2-5-97-0, Baierbrunn, 1998
– Plehwe-Leisen, Esther von: Graffiti-Schutzbehandlung von Natursteinfassaden – Nutzen und Gefahr. WTA-JournaI2/2004, S. 201-216

Text: Dipl.-Rest. Tina Bielefeld
Hg.: Landesdenkmalamt Berlin, Klosterstraße 47,10179 Berlin
Tel. (030) 90 27 3-6 33, Fax (030) 90273-700
E-Mail: Landesdenkmalamt@senstadt.verwalt
Internet: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/denkmal
Stand: August 2004