Ihr RAL-zertifizierter Partner für Graffitientfernung, Graffitischutz und Fassadenreinigung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

Die AGB gelten für alle Verträge, die die „Graffiticleaner GmbH“ über Dienstleistungen abschließt. Die Annahme von Verträgen erfolgt nur zu unseren Auftrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich widersprochen. Ein Schweigen unsererseits auf vom Kunden übersandte Einkaufsbedingungen gilt nicht als Annahme solcher Bedingungen. Einkaufsbedingungen sind nur dann bindend, wenn wir dieses ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Wir sind berechtigt, bei der Durchführung des Auftrags andere qualifizierte Unternehmen / Kompetenzpartner (Bauleistungen durch Subunternehmer), Fachbetriebe etc. zur Erfüllung und Leistungserbringung der vertraglich übernommenen Verpflichtung einzuschalten und ausführen zu lassen. In diesem Falle haften wir nur für eine sorgfältige Auswahl derselben.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzuzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

3. Vertragsschluss und Vertragsinhalt

Der Umfang der Leistungen von “Graffiticleaner GmbH” und die vom Kunden dafür zu zahlende Vergütung sowie erforderlichenfalls sonstige Konditionen, werden in einem Einzelvertrag zwischen “Graffiticleaner GmbH” und dem Kunden festgelegt. Der Dienstleistungsvertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde ein unterzeichnetes Vertragsexemplar (Auftrag) übersendet (im Einzelfall auch per Fax und E-Mail) und “Graffiticleaner GmbH” die Dienstleistung erbringt. Alle uns erteilten Aufträge werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Arbeiten verbindlich. Mit der Auftragserteilung bzw. der schriftlichen Bestätigung kennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an. Sie sind auf den entsprechenden Unterlagen ausdrücklich erwähnt und im Internet unter www.graffiticleaner.de einsehbar. Wir senden diese in Druck oder Datenversion auf Anfrage zu.

3.1 Zusatz
Zum Zwecke der Kreditprüfung wird durch uns die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg, die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben.
4. Leistungserbringung / Ausführungstermine

Ein Ausführungstermin gilt, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart und gekennzeichnet, nur annähernd. Wird die Erbringung der von “Graffiticleaner GmbH” geschuldeten Leistung zwingend durch unvorhersehbare und unverschuldete Umstände verzögert, z.B. durch höhere Gewalt, Ausnahmezustände, Streik, Aussperrung, Betriebs- und Verkehrsstörungen aller Art (insbesondere in den Zulieferfirmen) oder schlechte Wind- und Wetterbedingungen, so verlängert sich sowohl ein etwaig vereinbarter Ausführungstermin als auch ein vereinbarter Fixtermin um die Dauer der Verzögerung. „Graffiticleaner GmbH“ ist verpflichtet, den Kunden von der Verzögerung und ihrer voraussichtlichen Dauer unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde kann im Falle einer erheblichen Verzögerung des Ausführungstermins nur nach Setzung einer zeitlich angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ist ausgeschlossen.

5. Abnahme

Umfangreichere Arbeiten werden in der Regel nach Baufortschritt durch den Auftraggeber zusammen mit “Graffiticleaner GmbH” oder dem Ausführenden vor Ort abgenommen und quittiert.

6. Leistungsqualität / Leistungsangebot

Die Dienstleistungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Die Leistungen werden von uns ausgeführt. Alle Leistungen können erst erfolgen, wenn durch den Kunden die bauseitigen Voraussetzungen erfüllt sind. Zur Durchführung der Leistungen ist eine ungehinderte Ausführungsmöglichkeit zu gewähren, insbesondere ist der Kunde verpflichtet, kostenlos Strom, Wasser und gegebenenfalls Gerüste zur Verfügung zu stellen sowie die die Arbeiten behindernde Gegenstände zu entfernen. Erfüllt der Kunde diese Verpflichtung nicht, sind wir berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Unser Leistungsangebot umfasst Graffiti-Entfernung, Graffitischutz, Fassadenreinigung, Fassadenschutz, Hydrophobierungen, Imprägnierungen und Konservierungen, die wir auf fast allen baulichen Oberflächen umweltgerecht entfernen, reinigen bzw. schützen. Es werden ausschließlich die vorher benannten Verschmutzungen, Schmierereien oder Objekte vom jeweiligen Untergrund gelöst bzw. entfernt. Eine komplette Reinigung der Flächen oder eine Angleichung der gereinigten Stellen zu den nicht gereinigten Flächen im Sinne einer Fassadenreinigung wird nur nach vertraglich festgehaltenen Bedingungen durchgeführt. Eventuell auftretende Farbunterschiede/Schattierungen, die entstehen können, weil an den gereinigten Stellen der Untergrund sauber ist und an der übrigen Fläche nicht, geben keinen Grund zu Beanstandungen. In der Regel dunkeln diese Flächen jedoch durch den normalen Umwelteinfluss innerhalb einiger Zeit nach.

Vorgenommene Sanierungstechnologien stellen immer einen Kompromiss mit Kostenersparnis zur Wiederherstellung der optischen und ästhetischen Fassadenansicht dar. Vor Beginn der Reinigungs- und Sanierungsarbeiten wurde der Kunde ausführlich über zu befürchtende Mängel auf den vorhandenen Oberflächen aufgeklärt. Eine ordnungsgemäße Hinweispflicht über zu befürchtende Mängel erfolgt im Rahmen vorliegender Fachkenntnisse durch “Graffiticleaner GmbH” oder andere geschulte Mitarbeiter. Starke, nicht sanierbare Schäden durch atmosphärische Umweltablagerungen und Schäden, die bereits vor Beauftragung durch den Kunden durch dessen eigene Reinigungsversuche mit Lösungsmitteln – egal welcher Art – selbstständig vorgenommen wurden, sind von jeglicher Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen. Dasselbe gilt für die gesamten auszuführenden Arbeiten der „Graffiticleaner GmbH“.

Auf verwendete und aufgebrachte Reinigungsmittel, Hydrophobierungen, Anti-Graffiti-Schutz-Systeme und Konservierungen kann keine Haftung und Gewährleistung gegeben werden. Es kann aber versichert werden, dass die verwendeten Produkte qualitäts- und gütegeprüft sind, den Anforderungen entsprechen und gemäß den Herstellerangaben verarbeitet werden.

Auf Grund der Vielzahl der auf dem Markt erhältlichen Tinten und Filzmarker können wir keine 100 % Garantie geben, dass es gerade bei Filz-Markern und Tinten, nicht zu einer Schattenbildung, auch bei geschützten Flächen kommen kann. In der Graffiti-Szene werden in letzter Zeit vermehrt Zusätze (Säuren, sehr starke Lösemittel, extra Pigmente und Silbernitrat) zu den Tinten beigemischt, die auch in geschützte Untergründe, sehr tief eindringen können. Die durch diese veränderten Tinten entstandenen Rückstände/Schatten sind teilweise irreversibel und durch den eigentlichen Farbanschlag bedingt. Bei einigen Untergründen kann erst nach der Graffiti-Entfernung festgestellt werden, ob eine Graffiti-Entfernung ohne Beschädigung des Untergrund möglich ist. “Graffiticleaner GmbH” behält sich vor, Arbeiten nicht anzunehmen und auszuführen, wenn diese fachlich oder technisch nicht realisierbar sind.

7. Beanstandungen, Mängelrügen und Haftung

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Ausführung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Ausführung, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger schriftlicher Mitteilung von Beanstandungen und Mängelrügen gilt die ausgeführte Leistung als genehmigt, weitere Ansprüche können nicht gestellt werden.

8. Abwicklung bei Beanstandungen

Bei Geltendmachung von Mängeln sind wir berechtigt, die beanstandeten Leistungen in Augenschein zu nehmen und eventuelle Mängel durch Nachbesserung zu beheben. Ein Recht auf Zahlungsverweigerung, ganz oder teilweise, besteht nicht. Weitergehende Wandlungs- und Minderungsrechte sind ausgeschlossen. Dem Kunden ist im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung das Recht auf Minderung bzw. Wandlung vorbehalten. Bei der Geltendmachung von Mängeln hinsichtlich einzelner Positionen erfolgt die Abwicklung der übrigen Leistungen, als wenn keinerlei Mängel oder Beanstandungen erhoben worden seien. Nimmt der Kunde ohne unsere Zustimmung Nachbesserungsmaßnahmen vor, hat dies den Verlust aller Mängelansprüche gegen uns zur Folge. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund (dies betrifft insbesondere Schadensersatzansprüche aus schuldhafter Verletzung der Nachbesserungspflicht, Schadensersatz aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und Schadensersatz für zugesicherte Eigenschaften) sind ausgeschlossen – es sei denn, die „Graffiticleaner GmbH“ oder ihre Erfüllungsgehilfen hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden herbeigeführt. Dieser teilweise Haftungsausschluss gilt auch für etwaige Mängelfolgeschäden.

9. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich rein netto. Alle Preise und Nebenkosten werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Zahlungen sind binnen vereinbartem Zahlungsziel nach Rechnungsstellung zu leisten. Eine Banklaufzeit der Zahlung von einer Woche wird berücksichtigt. Bei Nichteinhaltung dieses Zahlungsziels berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens bleibt vorbehalten. Der Kunde kann gegen die Ansprüche von “Graffiticleaner GmbH” nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem Vertragsverhältnis beruht. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb einer Woche nach Zugang zulässig. Die Beanstandungen haben schriftlich zu erfolgen. Danach gilt unsere Rechnung als vorbehaltlos akzeptiert. Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der aktuell gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

10. Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen

Bei Aufträgen mit einem Nettoauftragswert von mehr als 500,00 € sind wir berechtigt, mit der Auftragsbestätigung eine Abschlagszahlung in Höhe von 30% des Nettoauftragswertes zu verlangen. Für die Fälligkeit gilt das vorstehend genannte. Bei Neukunden sind wir grundsätzlich berechtigt, mit der Auftragsbestätigung Vorauszahlungen in Höhe des vollen Auftragswertes zu verlangen. Vor Bezahlung der Vorauszahlung sind wir nicht verpflichtet, Lieferungen oder Leistungen auszuführen. Förmliche Abnahme und Abschlagszahlung erfolgen nach festzulegendem Baufortschritt. Die Abschlagszahlung wird sofort nach Abnahme fällig. Die Zahlung hat ohne Abzug von Skonto netto zuzüglich der gesetzlichen MwSt. binnen 6 Werktagen nach Übermittlung zu erfolgen. Die Zahlung hat nur auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Gehen Abschlagszahlungen nicht fristgerecht bei uns ein, sind wir berechtigt nach Stellung einer Frist von 2 Tagen unsere Arbeiten bis zum Zahlungseingang einzustellen.

11. Pfandrecht und Sicherungseigentum

An den uns zur Verwendung und Aufbewahrung übergebenen technischen Geräten haben wir ein gesetzliches Pfandrecht, das wir wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber geltend machen können. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung gilt unser verlängerter Eigentumsvorbehalt an den vom Besitzer oder Dritten übergebenen Gegenständen in Höhe des offenen Rechnungsbetrages. Sind die uns übergebenen Gegenstände von einem Dritten unter Eigentumsvorbehalt geliefert, so tritt an die Stelle der Sicherheitsübertragung die Übertragung der Anwartschaft, so dass wir durch Befriedigung an uns in Höhe unserer offenen Rechnungsbeträge das Eigentum erwerben können.

12. Rücktritt

Tritt der Kunde vom Vertrag ohne rechtfertigende Gründe zurück oder kann der Vertrag aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, so ist “Graffiticleaner GmbH” berechtigt – unbeschadet des Nachweises eines höheren ihr entstandenen Schadens – einen Betrag von 15 % der Nettoauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.

13. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden gerichtlichen Auseinandersetzungen ist der Sitz von “Graffiticleaner GmbH”, Dortmund.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Einhaltung der Schriftform ist die Form der E-Mail nicht ausreichend.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht. Gleiches gilt für den Fall einer Gesetzeslücke.

Diese Version der AGB ersetzt alle früheren Versionen.

Stand: 01.03.2013

Graffiticleaner GmbH

Burgweg 42a
44145 Dortmund

Kontakt
Gerichtsstand

Dortmund
HRB 21940

Geschäftsführer

Dirk Schilling